Nach zehn Jahren Zinsbindung steht bei den meisten Immobilienbesitzern eine Restschuld im sechsstelligen Bereich. Wer hier nur das Angebot der eigenen Bank unterschreibt, verschenkt in der Regel Geld.
Die Anschlussfinanzierung ist der unterschätzte Teil einer Immobilienfinanzierung. Beim Kauf vergleichen die meisten Käufer sorgfältig – zehn Jahre später kommt ein Brief der Bank mit einem Prolongationsangebot, und viele unterschreiben ihn. Dabei ist der Wechsel zu einem anderen Institut zum Ende der Zinsbindung kostenfrei möglich.
| Variante | Was passiert | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|
| Prolongation | Sie verlängern bei der bisherigen Bank. | Kein Aufwand, keine neuen Unterlagen, keine Grundschuldänderung. | Ohne Vergleich meist nicht die günstigste Kondition. |
| Umschuldung | Ein anderes Institut übernimmt die Restschuld. | Häufig bessere Kondition; Struktur kann neu gestaltet werden. | Erneute Unterlagenprüfung; Kosten für die Grundschuldabtretung (meist gering). |
| Forward-Darlehen | Sie sichern heute den Zins für einen Auszahlungstermin in bis zu fünf Jahren. | Planungssicherheit; schützt vor steigenden Zinsen. | Forward-Aufschlag; Abnahmepflicht, auch wenn die Zinsen fallen. |
Beim Forward-Darlehen vereinbaren Sie heute die Kondition, das Geld fließt erst zum Ablauf Ihrer aktuellen Zinsbindung. Für die Wartezeit verlangt die Bank einen Aufschlag, der pro Monat Vorlauf berechnet wird – je länger die Vorlaufzeit, desto höher.
Ein Forward ist im Kern eine Versicherung gegen steigende Zinsen, nicht eine Wette auf fallende. Die Entscheidung sollte deshalb nicht von einer Zinsprognose abhängen, sondern von Ihrer Risikotragfähigkeit: Was passiert mit Ihrem Haushaltsbudget, wenn die Rate in drei Jahren deutlich höher liegt? Wenn die Antwort „das wird eng" lautet, ist Sicherheit ihren Preis wert.
Ein Forward-Darlehen ist verbindlich. Sinken die Zinsen bis zur Auszahlung, müssen Sie das Darlehen trotzdem abnehmen. Ein Rücktritt ist in der Regel nur gegen Nichtabnahmeentschädigung möglich.
Modellrechnung: 180.000 € Restschuld, 3 % Anfangstilgung, zwei Zinsniveaus:
| Sollzins | Monatsrate | Differenz pro Monat | Differenz über 10 Jahre |
|---|---|---|---|
| 3,20 % | 930,00 € | – | – |
| 4,50 % | 1.125,00 € | 195,00 € | 23.400 € |
Der Vergleich lohnt sich also selbst dann, wenn er Aufwand macht – und den Aufwand übernehmen wir. Zinssätze sind Beispielwerte zur Veranschaulichung, kein Angebot.
Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB können Sie ein Immobiliendarlehen zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung, auch wenn Sie eine 15- oder 20-jährige Zinsbindung vereinbart haben. Für Sie heißt das:
Wir prüfen anhand Ihrer Vertragsunterlagen, ab welchem Datum dieses Recht greift und was ein Wechsel konkret bringt.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Alle Rechenbeispiele sind unverbindliche Modellrechnungen und kein Angebot. Konkrete Konditionen hängen von Objekt, Bonität, Eigenkapital und der jeweiligen Bank ab und werden im persönlichen Gespräch ermittelt. Stand der Informationen: Juli 2026.
Schicken Sie uns Restschuld, Zinssatz und Enddatum – Sie erhalten eine Gegenüberstellung von Prolongation, Umschuldung und Forward-Darlehen.
Kostenlos · unverbindlich · konditionsneutrale Erstanfrage ohne Schufa-Einfluss