Ein Autokredit, ein Ratenkredit, ein ausgereizter Dispo – drei Raten, drei Zinssätze, kein Überblick. Eine Umschuldung kann die monatliche Belastung deutlich senken. Wir zeigen Ihnen aber auch, wann sie sich nicht lohnt.
Umschuldung bedeutet: Ein neues Darlehen löst bestehende Verbindlichkeiten ab. Das Ziel ist meist eines von zwei Dingen – niedrigere Zinsen oder eine niedrigere Monatsrate. Beides ist nicht dasselbe, und genau darum wird bei diesem Thema viel schlecht beraten.
Eine typische Ausgangslage: drei Verbindlichkeiten mit zusammen 25.000 € Restschuld.
| Verbindlichkeit | Restschuld | Zins (Beispiel) | Monatliche Belastung |
|---|---|---|---|
| Autokredit, 36 Monate Restlaufzeit | 12.000 € | 7,90 % | 375,48 € |
| Ratenkredit, 30 Monate Restlaufzeit | 9.000 € | 9,90 % | 339,88 € |
| Dispo (nur Zinsen, keine Tilgung) | 4.000 € | 11,50 % | 38,33 € |
| Summe heute | 25.000 € | – | 753,69 € |
Zusammengefasst in ein Darlehen über 25.000 € zu 6,90 % effektiv:
| Neue Laufzeit | Neue Monatsrate | Entlastung pro Monat | Zinskosten des neuen Darlehens |
|---|---|---|---|
| 48 Monate | 597,50 € | 156,19 € | 3.679,85 € |
| 60 Monate | 493,85 € | 259,84 € | 4.631,08 € |
Der Dispo verschwindet, die Zahl der Raten sinkt von drei auf eine, und die monatliche Belastung geht um gut 260 € zurück. Zusätzlich entfällt der Dispo als offene Kreditlinie – das wird in der Haushaltsrechnung künftiger Finanzierungen positiv bewertet.
Im Beispiel oben liegen die Zinskosten des neuen 60-Monats-Darlehens bei 4.631 €. Die drei Altverbindlichkeiten hätten – bei Beibehaltung der bisherigen Raten und Fortführung des Dispos über drei Jahre – rund 4.100 € Zinsen gekostet. Die Rate sinkt also deutlich, die Gesamtzinsen können trotzdem steigen, weil die Rückzahlung länger läuft.
Beides kann richtig sein: Wer Luft im Monatsbudget braucht, entscheidet sich bewusst für die längere Laufzeit. Wer sparen will, wählt die kürzeste tragbare Laufzeit. Was nicht passieren darf: dass Ihnen nur die schöne Rate gezeigt wird.
Bei Immobiliendarlehen gilt etwas anderes: Solange die Zinsbindung läuft, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die deutlich höher ausfallen kann. Zwei Ausnahmen sind wichtig:
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Alle Rechenbeispiele sind unverbindliche Modellrechnungen und kein Angebot. Konkrete Konditionen hängen von Objekt, Bonität, Eigenkapital und der jeweiligen Bank ab und werden im persönlichen Gespräch ermittelt. Stand der Informationen: Juli 2026.
Die Rechnung hinter der Entlastung – inklusive Gegenbeispiel.
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